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Mahnung erstellen Handwerker kostenlos

Unbezahlte Rechnungen sind im Handwerk leider keine Seltenheit. Wenn ein Kunde trotz Fälligkeit nicht zahlt, haben Sie als Handwerker das Recht, den Zahlungsverzug geltend zu machen. Der erste Schritt ist in der Regel eine freundliche Zahlungserinnerung, gefolgt von einer formellen Mahnung — und im Extremfall einer zweiten Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte.

Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs stehen Ihnen nach § 288 BGB Verzugszinsen zu. Der Zinssatz ergibt sich aus dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchern). Unser Mahnung Generator berechnet die Verzugszinsen automatisch auf Basis des hinterlegten Basiszinssatzes und erstellt ein professionell formuliertes Mahnschreiben als PDF.

Wählen Sie die passende Mahnstufe — Zahlungserinnerung, erste Mahnung oder zweite Mahnung — und der Generator passt den Ton und die rechtlichen Hinweise automatisch an. Alle Daten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen oder gespeichert.

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Basiszinssatz: 3.37 % (gültig ab 01.01.2025). Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB: 8.370000000000001 %. Bitte verifizieren Sie den aktuellen Basiszinssatz auf der Website der Deutschen Bundesbank.

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